Seminarabsage / Rücktritt
Auftraggeber kann bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung von diesem Vertrag zurücktreten, ohne das hieraus Ansprüche durch / seitens Auftragnehmer entstehen.
Tritt Auftraggeber vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn von diesem Vertrag / Auftrag zurück, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 40% des vereinbarten Netto – Gesamthonorars sowie tatsächlicher Nebenkosten in nachgewiesener Höhe fällig, ab drei Wochen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% berechnet, ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung, besteht Anspruch auf Zahlung des Gesamthonorars sowie Kostenerstattung für bereits entstandene Auslagen.
Mögliche Ersatztermine bei Absagen seitens Auftraggeber, werden von Fall zu Fall, bei Möglichkeit durch Auftragnehmer, gegeben.
Bei zwingenden Gründen vom Auftragnehmer Termine abzusagen, wird entweder ein Ersatztermin mit dem Auftraggeber vereinbart, oder ein gleichwertiger Ersatzdozent aus dem Team zu gleichen Konditionen gestellt. (Keine Mehrkosten für Auftraggeber) |
Zahlungen
Dienstleistungsrechnungen sind zahlbar nach Rechnungserhalt, d.h. unter Berücksichtigung von postalischen Wegen und Bearbeitungszeiten, spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsdatum. Ab der dritten Woche erhebt Auftragnehmer eine Aufwandpauschale für Bearbeitung und Bankzinsen in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme pro verzögerter Woche.
Bei Mittlern als Auftraggeber gilt nicht der Zahlungseingang des bedienten Kunden als Zahlungsvorgabe für Auftragnehmer, sondern die Kondition wie hier beschrieben.
Sondervereinbarungen und Sonstiges bedarf der schriftlichen Form nach vorheriger Absprache.
Gerichtsstand ist Köln |